Hier ein paar Links zu aktuellen Corona- Informationen:
https://www.land.nrw/media/25795
Hier findest du die aktuellen Regeln zu Corona in NRW: Wo gilt 2G, wo gilt 3G?
Wann gilst du als geimpft, wann gilst du als geboostert?
Welche Vorteile hast du,wenn du geboostert bist?
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
Auf der Seite des Robert- Koch- Institutes findest du aktuelle Corona- Fallzahlen
https://impfdashboard.de/
Hier kannst du sehen, wie viele Personen in Deutschland momentan geimpft sind und wie viele am Tag geimpft werden.
Wenn du wahlberechtigt bist, also offiziell wählen darfst bekommst du eine Wahlbenachrichtigung geschickt. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du wählen darfst, schau hierzu auch nochmal unter dem Punkt “wann darf ich wählen?”.
In der Wahlbenachrichtigung steht dein Wahllokal.
Das Wahllokal ist ein Ort, an dem du wählen kannst. Zum Beispiel eine Schule, ein Jugendzentrum oder so etwas. Es ist wichtig, dass du am Tag der Wahl zu genau diesem Ort hingehst. In anderen Wahllokalen kannst du nicht wählen. Gehe am Tag der Wahl zu deinem Wahllokal, und nimm unbedingt deinen Ausweis und deine Wahlbenachrichtigung mit!
Dort sind Menschen, die dir erklären, was du dann tun musst und dir helfen.
Wenn du am Wahltag keine Zeit hast, zu wählen, kannst du auch schon vorher bei der Briefwahl wählen.
Das musst du beantragen. Wo du das tun kannst, steht auf deiner Wahlbenachrichtigung. Wichtig: denke daran, früh genug mit der Briefwahl zu wählen! Die Briefwahl kannst du nur vor dem Wahltag machen.
Wo ist der Unterschied zwischen der Bundestagswahl und der Landtagswahl?
Die Landtagswahl findet alle 5 Jahre statt. Wenn du in Wuppertal oder in der Nähe davon wohnst, gehört deine Stadt zu Nordrhein-Westfalen (NRW) und du wählst den nordrhein-westfälischen Landtag.
Mit der Landtagswahl kannst du wählen, welche Abgeordneten und Fraktionen im Landtag sitzen. Du bestimmst also über die Richtung der Politik in deinem Bundesland.
Die einzelnen Parteien stellen Abgeordnete, also Personen, die du wählen kannst. Diese Personen vertreten dann im besten Fall deine Interessen im Landtag.
Mit deiner Erststimme wählst du eine Person, von der du möchtest,dass sie im Landrat sitzt.
Mit deiner Zweitstimme wählst du eine Partei.
Quelle: https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/landtagswahlen/die-landtagswahlen.html
Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt.
Hier wählst du das Parlament, das im deutschen Bundestag sitzt und in den nächsten Jahren politische Entscheidungen in Deutschland trifft.
Auch bei der Bundestagswahl hast du zwei Stimmen.
Mit der ersten Stimme wählst du eine*n Kandidat*in von dem du möchtest,dass er oder *sie direkt in den Bundestag kann. Diese Person kommt aus deinem Wahlkreis. In Deutschlan gibt es 299 Wahlkreise. Wenn dieser Person die meisten Wähler*Innen in deinem Wahlkreis ihre erste Stimme geben, hat dein*e Kandidat*in einen Platz im Bundestag sicher. So bekommen auch Menschen,die keiner Partei angehören, eine Chance, im Bundestag zu sitzen. Außerdem ist so jeder Wahlkreis durch eine Person im Bundestag vertreten.
Mit der zweiten Stimme wählst du eine Partei. Jede Partei hat eigene Abgeordnete aufgestellt. Diese ziehen dann nach und nach in den Bundestag ein. Eine Partei, die viele Stimmen bekommen hat, kann viele Abgeordnete in den Bundestag schicken. Sie hat viele Plätze im Bundestag. Je mehr Plätze im Bundestag eine Partei hat, desto mehr kann sie mitentscheiden.
Quelle:
https://m.bpb.de/mediathek/599/erst-und-zweitstimme
Du darfst bei der Bundestagswahl wählen, wenn du
-18 Jahre oder älter alt bist und
-Deutsche/*r im Sinne des Grundgesetzes bist. Das bedeutet, du musst die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder deutsche Vorfahren, die aus Deutschland vertrieben wurden.
-Außerdem musst du seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und dich dort gewöhnlich aufhalten.
Für die Landtagswahl musst du auch 18 Jahre oder älter und Deutsche*r sein.
Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen musst du außerdem seit mindestens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen wohnen.
Bundesfreiwilligendienst im Fachbereich Jugend & Freizeit der Stadt Wuppertal.
In den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten wir unseren Bundesfreiwilligen die Möglichkeit, sich in unsere vielfältigen pädagogischen Angebote mit eigenen Ideen einzubringen.
Dies geschieht in der Zusammenarbeit mit den Fachkräften der jeweiligen Einrichtung.
Neben der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, brauchen wir Unterstützung in der Organisation rund um unsere Häuser, wie z.B. bei Dienstgängen oder in der Vor-und Nachbereitung von Angeboten.
Wer kann mitmachen?
Für den Bundesfreiwilligendienst kann sich jeder bewerben, der die Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) erfüllt hat, eine Altersgrenze nach oben ist nicht vorhanden.
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst 12 Monate, kann in Ausnahmesituationen (Beginn einer Ausbildung oder Studiums) jedoch vorzeitig beendet werden.
Folgende Leistungen erhält der Freiwillige:
Anleitung Eine Fachkraft betreut den Freiwilligen in der Einsatzstelle.
Alle Freiwilligen erhalten kostenlose Seminare.
Taschengeld: Das Taschengeld beträgt 350,00 €.
Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
Urlaub: Die Bundesfreiwilligen erhalten 24 Urlaubstage.
Zeugnis: Nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis.
Informationen bei:
Stadt Wuppertal Manuela Reck Finanz-und Zuschusswesen, Bundesfreiwilligendienst Alexanderstr. 18 42103 Wuppertal Tel.: 0202/5632657 Manuela.reck@stadt.wuppertal.de
Was genau ist eigentlich ein 450 Euro Job? Ist das das selbe wie ein Minijob? Und darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Informiere dich hier: https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/minijobs.html
Wenn du unter 13 Jahre alt bist, darfst du nicht für Geld arbeiten. Das regelt das Gesetz so. Auch mit 13 und 14 darfst du nur eingeschränkt arbeiten, nämlich nur zwei Stunden täglich und auch nur bestimmte Arbeiten. Hierzu gehören z.B. Zeitungen und Prospekte austragen, Hilfen im privaten Rahmen (also Hilfen im Haushalt, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfe…) oder Arbeiten in deinem Sportverein oder auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde.
Von 15-17 Jahren darfst du mehr arbeiten, es sei denn du hast noch Schulpflicht. Dann hast du ab 15 aber trotzdem den Vorteil, dass du pro Jahr in den Ferien 4 Wochen mehr als zwei Stunden am Tag arbeiten darfst.
Egal wie alt du bist, wenn du noch nicht 18 bist, müssen deine Eltern einverstanden sein. Du kannst also nicht einfach irgendwo einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Wenn du noch mehr darüber wissen möchtest, wann du wieviel arbeiten darfst, schau doch mal hier:
Wenn du 14 bist https://www.studentjob.de/alter/jobs-14-jaehrige#babysitter-jobs-fuer-14jaehrige
Wenn du 15 bist https://www.studentjob.de/alter/jobs-15-jaehrige
Wenn du 16 bist https://www.studentjob.de/alter/jobs-16-jaehrige
Wenn du 18 oder älter bist https://www.studentjob.de/alter/jobs-18-jaehrige